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Entsorgung von Boden, Bauschutt und Abfällen

Bauabfälle, Baustoffe, Recycling, Reststoffverwertung, Mauerwerk, Ziegel und Beton, Aspest, Glaswolle, Dämmstoffe
Die Deklaration von Bauschutt unterliegt länderspezifischen Verordnungen.

Die Deklarationsanalyse liefert notwendige Informationen bezüglich Art und Konzentration von Schadstoffen und ist zwingende Voraussetzung für die Prüfung der Verwertbarkeit von Materialien (Boden, Bauschutt u. Abfälle) und die nachfolgende Festlegung des zulässigen Entsorgungs­weges.

Die analytischen Untersuchungen umfassen in der Regel die Analyse der Originalsubstanz und des eluierbaren Anteils. Für den Umfang der Deklarationsanalyse spielt neben der Art und Herkunft der Materialien auch der Entsorgungsweg eine wichtige Rolle.

Hier sind insbesondere folgende bundes- und länderspezifische Verordnungen und Regelungen zu nennen:

  • Deponieverordnung – DepV
  • LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln – Merkblatt 20
  • Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen - Leitfaden zu den Eckpunkten (Bayern)
  • "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" - Leitfaden (Bayern)
  • Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial – Verwaltungsvorschrift (Baden-Württemberg)
  • Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial - „Dihlmann-Erlaß“ (Baden-Württemberg)
  • LfU-Merkblatt Nr. 3.4/2 „Anforderung an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter“ (Bayern)
  • Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg -       Altholzverordnung  

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kontaktieren Sie uns für material- oder anlagenspezifische Deklarationsanalytik.


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